Für die FDP-Fraktion im Radebeuler Stadtrat erläutert Stadtrat Johannes Domasch die Position der Liberalen zum Bebauungsplan Nr. 79, „Eduard-Bilz-Straße”:
Wie bereits in unserer mündlichen Erklärung im Stadtrat am 16.10.2013 dargestellt, betrachten wir die Aufstellung von Bebauungsplänen in bereits bebauten Stadtgebieten grundsätzlich als problematisch. In diesem Fall erfasst der Zuschnitt der Plangrenzen nur ein verhältnismäßig kleines Gebiet. Die Wirkung der getroffenen Festsetzung entfaltet sich hierbei im Wesentlichen auf drei Grundstücke.
Als FDP-Fraktion sind wir der ‹berzeugung, dass dieser Bebauungsplan für eine weiterführende geordnete Bebauung im Gebiet nicht erforderlich ist. Wir sind der Auffassung, dass es ausreichend gesetzliche Regelungen im Bau- und Naturschutzrecht gibt, die eine einvernehmliche Nutzung und Entwicklung in diesen Grundstücken ermöglicht.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen betrachten wir dort für sinnvoll, wo größere unbebaute oder bebaute Flächen einer neuen oder geordneten Nutzung zugeführt werden sollen. Als Beispiel seien hier genannt:
Baugebiet Waldstraße
Baugebiet Winzerstraße / Dr.-Rudolf-Friedrichs-Str.
Standort GlasinvestWir betrachten diesen Bebauungsplan Nr. 79, mit seinen langfristig wirkenden Festsetzungen zur Entwicklung und Nutzung der betroffenen Grundstücke, als einen überzogenen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Damit haben wir sicher nicht nur für uns die Frage beantwortet, wie wir diesen Beschluss „als Betroffene” empfunden hätten.
Das formulierte Ziel des Bebauungsplanes ist löblich, allein der Weg zur Erreichung des Zieles entspricht nicht unseren Vorstellungen und ist auch nicht alternativlos.
Aus diesem Grund haben wir den vorgelegten Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 79 „Eduard-Bilz-Straße” nicht zugestimmt.
Den Bebauungsplan 79 finden Sie auf den Seiten der Stadt Radebeul als PDF-Datei.