Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch Bürgerinnen und Bürger. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.
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Kontoinhaber: FDP Ortsverband Radebeul
IBAN: DE88 8505 5000 3150 0884 36
BIC: SOLADES1MEI
(Sparkasse Meißen)
Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.
Das heißt: Eine Spende von 500 € kostet Sie durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 250 €. Für die FDP aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf maximal 690 €.
Weiterführende Informationen zur staatlichen Parteienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestags.