Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der Stadtratssitzung am 27.11.2019 wurde der eingebrachte Antrag der CDU-Fraktion zur Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für die Stadtgebietsteile der Oberlößnitz und Niederlößnitz erörtert und beschlossen. Gleichzeitig, in verbundener Abstimmung, wurde die Vorlage der Stadtverwaltung zur Untersuchung des genannten Gebietes auf orts- oder gebietstypische, prägende und schützenswerte Merkmale und Bauweisen mit den Stimmen der FDP-Fraktion beschlossen. Hervorzuheben ist, dass lediglich die Erarbeitung einer Satzung und einer Analyse des betroffenen Gebietes zugestimmt wurde und nicht einer ausgearbeiteten Satzung, die bereits unmittelbare Gültigkeit erfährt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben uns die Frage gestellt, warum wir als FDP-Stadträte dieser Vorlage zugestimmt haben.
Im Folgenden stellen wir unsere Beweggründe dar:
Sicher stimmen Sie uns zu, dass Architektur und damit Bauen ganz allgemein sehr unterschiedlich wahrgenommen und beurteilt werden. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für die vorhandene Altbebauung. Besonders akut wird es, wenn ein vorhandenes Gebäude abgerissen und durch einen neuen Baukörper ersetzt wird. Dies ist bei Gebäuden ohne Denkmalschutz immer möglich, auch dann, wenn denkmalgeschützte Gebäude in der Nachbarschaft diesem sehr ähnlich sind. Diese Situation soll durch die beschlossene Untersuchung einer Bewertung unterzogen werden. Erst auf der Grundlage der Gebietsanalyse kann eine sachbezogene, sinnvolle öffentliche Diskussion über eine Erhaltungssatzung und deren mögliche Regulierungsinhalte geführt werden.
Welche Regulierungen möglich sind, kann in der bereits vorhandenen Erhaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Altkötzschenbroda nachgelesen werden, die im Jahr 2016 ohne die Zustimmung der FDP-Fraktion beschlossen wurde.
Aus der Zustimmung der FDP-Fraktion zur Untersuchung des vorgesehenen Gebietes auf schützenswerte städtebauliche Eigenarten leitet sich also keine Zustimmung für eine Erhaltungssatzung ab. In jedem Fall, auch ohne Erhaltungssatzung, liegt dann ein Dokument vor, welches den erforderlichen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verringern kann, weil die Analyse der Bebauung um den vorgesehenen Standort bereits durchgeführt wurde. Dies war für die FDP-Fraktion ein wesentlicher Grund für die Zustimmung zur Gebietsanalyse.
Für aktuell bauwillige Bürgerinnen und Bürger bedeutet dieser Aufstellungs- bzw. Untersuchungsbeschluss aber eben auch einen höheren Aufwand. Denn bisher genehmigungsfreie Maßnahmen sind jetzt genehmigungspflichtig. Die FDP-Fraktion geht allerdings davon aus, dass sich im direkten Kontakt mit der Baugenehmigungsbehörde Unklarheiten oder unnötige Verzögerungen vermeiden lassen und empfiehlt den direkten Kontakt zur Baubehörde vor dem Beginn von baulichen Aktivitäten.
In der Stellungnahme der FDP-Fraktion zu dieser Beschlussvorlage (SR 24/19-19/24) haben wir die Bauamtsleitung gebeten, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Folgen und den erhöhten bürokratischen Aufwand, zu informieren. Mit Veröffentlichung des aktuellen Sachstandes im Amtsblatt 1/2020 ist dies für den Moment erfolgt.
Besonders wichtig ist für die FDP-Fraktion Ihre Meinung als betroffener Eigentümer in diesem Gebiet. Kommen Sie also jederzeit gern auf uns zu.
Alexander Wolf und Johannes Domasch